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  5. Jahrgang 2024

Strafrecht 6 StR 263/24 - Urteil gegen Göttinger Hochschullehrer rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 11. Oktober 2024 um 09:34
  • 183 mal gelesen
  • Das Landgericht Göttingen hatte den Angeklagten im Jahre 2022 im ersten Rechtsgang wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung in vier Fällen, wegen Körperverletzung im Amt in acht Fällen, davon teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und teilweise in Tateinheit mit Freiheitsberaubung und Nötigung, sowie wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von elf Monaten verurteilt. Im Übrigen hatte es ihn freigesprochen. Die Vollstreckung der Strafe hatte es zur Bewährung ausgesetzt.

    Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin H. hatte der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs dieses Urteil in zwei Fällen wegen rechtsfehlerhafter Ablehnung einer Strafbarkeit auch wegen Nötigung sowie im Ausspruch über die Gesamtstrafe aufgehoben (siehe BGH PM 46/2023 vom 8. März 2023).

    Im zweiten Rechtsgang hat das Landgericht den Angeklagten in diesen Fällen jeweils wegen gefährlicher Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit Nötigung und Freiheitsberaubung schuldig gesprochen. Insoweit hat es ergänzend festgestellt, dass der Angeklagte zumindest billigend in Kauf nahm, dass die Nebenklägerin H. in beiden Fällen seine Schläge nur duldete, weil er ihr zuvor mehrfach angedroht hatte, anderenfalls die Betreuung ihrer Promotion zu beenden. Es hat den Angeklagten wegen aller abgeurteilter Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

    Die auf die Revision des Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung des Urteils durch den Senat hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

    BGH-Beschluss vom 5. September 2024 - 6 StR 263/24 - BGH PM 181/2024

    Vorinstanz:

    Landgericht Göttingen - Urteil vom 22. Februar 2024 - 2 KLs 45 Js 17173/18 (15/23)

    • Strafrecht
    • Nötigung
    • Hochschullehrer
    • Freiheitsberaubung
    • Göttingen
    • Körperverletzung im Amt
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  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 6 StR 335/23 - BGH hebt Urteil des Landgerichts Hannover im Prozess wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit 14 Tonnen Kokain im Strafausspruch auf
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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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