Robots.txt
  1. Start
  2. Datenschutz
    1. Aktuell
    2. e-Learning
    3. Fachartikel (Praxis)
    4. Rechtstexte
    5. Verarbeitungstätigkeiten
    6. Wohnungsverwaltung
    7. Tech-org Maßn (TOM)
    8. Rechtsprechung
    9. Gesetze & Normen
    10. Praktische Lektionen (65)
  3. juristi.kon
    1. Zivilrecht
    2. Medien- & Wirtschaftsrecht
    3. gewerblicher Rechtsschutz
    4. Urheberrecht
    5. Arbeitsrecht
    6. Steuerrecht
    7. Öffentliches Recht
    8. Strafrecht
    9. Lateinisches Wörterbuch
  4. Services
    1. Forum
    2. Kalender
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Jahrgang 2024.
  • Alles
  • Jahrgang 2024.
  • Artikel
  • Seiten
  • Termine
  • juristi.kon
  • Forum
  • Erweiterte Suche
  1. juristi.
  2. juristi.kon
  3. Öffentliches Recht
  4. Verwaltungsrecht
  5. Bundesverwaltungsgericht
  6. Jahrgang 2024.

Verwaltungsrecht 11 A 1.23 und 11 A 3.23 - Höchstspannungsfreileitung in Kreuztal: Klage gegen Umspannanlage Junkernhees erfolgreich, gegen Trassenführung im Heestal erfolglos

  • juristi.Red
  • 21. August 2024 um 12:05
  • 24. Oktober 2025 um 17:13
  • 139 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Der Planfeststellungsbeschluss für eine Höchstspannungsfreileitung und eine Umspannanlage im Heestal ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden.

    Der Planfeststellungsbeschluss genehmigt die 380-kV-Höchstspannungsfreileitung im Abschnitt Attendorn bis zur Landesgrenze Rheinland-Pfalz und die Umspannanlage Junkernhees. Die Leitung ist ein Abschnitt eines in den Bedarfsplan zum Energieleitungsausbaugesetz aufgenommenen Vorhabens.

    1. Die Klage eines der Grundstückseigentümer hatte in Bezug auf die Umspannanlage Erfolg. Der Planfeststellungsbeschluss verletzt insoweit Vorschriften des Biotopschutzes und durfte nicht ohne eine naturschutzrechtliche Ausnahme oder Befreiung ergehen. Über den Standort der Umspannanlage muss abwägend erneut entschieden werden.

    Der geplante Standort der Umspannanlage, die "Dänische Wiese", wurde im Sommer 2023 und damit nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses im Juli 2022 durch die zuständige Behörde als gesetzlich geschütztes Biotop (Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiese) kartiert. Ob das Biotop bereits zum Zeitpunkt der Planfeststellung bestand, lässt sich nicht mehr verlässlich feststellen. Die behördliche Kartierung vom Sommer 2023 legt dies aber nahe. Der Beklagte und die Beigeladene konnten nicht darlegen, dass die Fläche vor Erlass des Planfeststellungsbeschlusses hinreichend untersucht worden war. Die insoweit verbleibende Unsicherheit ging zu Lasten der Beklagten und der Beigeladenen.

    Die weiteren Einwände gegen den Standort der Umspannanlage blieben erfolglos. Ein Verstoß gegen artenschutzrechtliche Verbotstatbestände lag nicht vor, weil der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling, ein Schmetterling, auf der Dänischen Wiese nicht nachgewiesen wurde. Der Planfeststellungsbeschluss durfte die Anlage in Junkernhees unter technischen Aspekten der in deutlich größerer Entfernung liegenden Anlage in Altenkleusheim vorziehen.

    2. Die Klagen gegen die Führung der Freileitung im Heestal blieben dagegen erfolglos.

    Einen durchgreifenden Verstoß gegen Regelungen des Biotop- und Artenschutzes hat das Bundesverwaltungsgericht verneint.

    Die Abwägung der Trassenführung im Heestal war frei von beachtlichen Fehlern. Der Planfeststellungsbeschluss berücksichtigt die Belange des Denkmalschutzes in angemessener Weise. Namentlich das dort gelegene Schloss Junkernhees genießt keinen Umgebungsschutz. Der Planfeststellungsbeschluss gewichtet die Beeinträchtigungen des Wohnumfelds und des Landschaftsbildes ohne Rechtsfehler. Das gilt auch für das Heestal als Raum für Erholung, Freizeit und Sport. Die Beeinträchtigung des Kulturlandschaftsbereichs "Raum östlich von Hünsborn" ist hinreichend berücksichtigt. Der Planfeststellungsbeschluss erkennt die punktuell hohe visuelle Belastung im Heestal, musste dieser aber kein überwiegendes Gewicht einräumen. Die sogenannte Meiswinkelvariante durfte er wegen der mit ihr verbundenen Beeinträchtigung von Waldflächen ablehnen.

    Die Klage der Stadt Kreuztal wurde abgewiesen. Der Planfeststellungsbeschluss verletzt sie nicht in ihren subjektiven Rechten. Ihre Planungshoheit ist nicht betroffen. Die Inanspruchnahme ihres zivilrechtlichen Eigentums ist durch gegenläufige, ordnungsgemäß ermittelte Belange gerechtfertigt. Die Erschließung der Anlagen über einen städtischen Weg ist ausreichend geregelt. Die Details, etwa zum Schutz von Wasserleitungen, durften der Bauausführung vorbehalten bleiben.

    BVerwG 11 A 1.23 - Urteil vom 20. Juni 2024 - BVerwG PM 33/2024

    BVerwG 11 A 3.23 - Urteil vom 20. Juni 2024 [Leitsatzentscheidung]

    ___________________________

    --> LogIn zum Volltext

    • BVerwG
    • Höchstspannungsfreileitun
    • Kreuztal
    • Junkernhees
    • Umspannanlage
    • Trassenführung
    • Heestal

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat entschieden, dass der Plan für die Hochspannungsleitung und die Umspannanlage im Heestal teilweise nicht okay ist.

Der Plan erlaubt die 380-kV-Hochspannungsleitung von Attendorn bis zur Grenze zu Rheinland-Pfalz und die Umspannanlage in Junkernhees. Das Ganze gehört zu einem größeren Projekt, das im Energieleitungsausbaugesetz steht.

Also, ein Grundstückseigentümer hat gegen die Umspannanlage geklagt und gewonnen. Der Plan hat gegen Biotopschutz-Vorschriften verstoßen, und jetzt muss nochmal genau geschaut werden, wo die Umspannanlage hinkommen soll. Der geplante Platz, die "Dänische Wiese", wurde erst im Sommer 2023 als geschütztes Biotop eingestuft, also nach dem Plan, der 2022 beschlossen wurde. Ob das Biotop schon vorher da war, ist unklar, aber die neue Kartierung deutet darauf hin. Die Verantwortlichen konnten nicht beweisen, dass die Fläche vorher gründlich untersucht wurde, und das geht jetzt auf ihre Kappe.

Die anderen Einwände gegen den Standort der Umspannanlage waren nicht erfolgreich. Es gab keinen Verstoß gegen den Artenschutz, weil der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling dort nicht nachgewiesen wurde. Zudem konnte die Umspannanlage in Junkernhees aus technischen Gründen der weiter entfernten Anlage in Altenkleusheim vorgezogen werden.

Was die Freileitung im Heestal angeht, waren die Klagen erfolglos. Das Gericht hat keinen großen Verstoß gegen Biotop- und Artenschutz gefunden. Die Trassenführung wurde ohne große Fehler abgewogen, und der Denkmalschutz, insbesondere für das Schloss Junkernhees, wurde angemessen berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die Wohngegend und die Landschaft wurden ebenfalls richtig gewichtet. Auch die Erholung und Freizeit im Heestal wurden beachtet, und die Sichtbelastung dort musste nicht überbewertet werden. Die alternative Meiswinkelvariante wurde abgelehnt, weil sie den Wald beeinträchtigen würde.

Die Klage der Stadt Kreuztal wurde abgewiesen, da der Plan ihre Rechte nicht verletzt. Sie hat weiterhin das Sagen über ihre Planung, und die Nutzung ihres Eigentums ist durch andere wichtige Belange gerechtfertigt. Die Erschließung über einen städtischen Weg ist auch geklärt, und Details zum Schutz von Wasserleitungen können bei der Bauausführung geregelt werden.

Das Urteil stammt vom 20. Juni 2024.

  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 10 A 5.23 - Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zur Nutzung von "Pegasus" durch den BND
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 11 A 4.23 - Klage der Stadt Moers gegen eine Höchstspannungsfreileitung erfolglos
  • PDF

juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

Lateinisches Rechtswörterbuch

A // B // C // D // E // F // G // H // I // K // L // M // N // O // P // Q // R // S // T // U // V // W

Urteile nach Stichworten:Gesetze und Verordnungen:Fachbegriffe nach Rechtsgebieten
Arbeitsrecht, Asylrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste, Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Filesharing, Gebrauchtwagen, Gesellschaftsrecht,
Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Medienrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Presserecht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Steuerrecht, Urheberrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
AGG, ArbZG, AVO Sek I M-V, BDSG, BGB, BGG, BUrlG, FlexSchAPhVO M-V, EU-Charta, DMA, DSA, DSG M-V, DSGVO, DSGVO-ErwG, EMRK, FamFG, Fluggastrechte-VO, GG, HGB, IfSG, KSchG, KUG, LeistBewVO M-V, LPartG, MarkenG, NetzDG, PatG, RVG, SchulDSVO M-V, SchulG M-V, SchulVersetzBerRV MV, SGB VIII, StGB, StPO, TKG, TMG, TTDSG, UrhG, UWG, VersVO, ZPOArbeitsrecht, BGB AT, Banken Versicherung Zahlungsdienste,
Datenschutz, Erbrecht, Europarecht, Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Gewerblicher Rechtsschutz, Kaufrecht, Mietrecht, Öffentliches Recht, Reiserecht, Sachenrecht, Schuldrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verkehrsrecht, Verwaltungsrecht, Zivilrecht, Zivilprozessrecht
ZAP-Hosting Gameserver für Minecraft

Oktober 2026

  1. Mo
  2. Di
  3. Mi
  4. Do
  5. Fr
  6. Sa
  7. So
    1. 28

    2. 29

    3. 30

    4. 1

    5. 2

    6. 3

    7. 4

    1. 5

    2. 6

    3. 7

    4. 8

    5. 9

    6. 10

    7. 11

    1. 12

    2. 13

    3. 14

    4. 15

    5. 16

    6. 17

    7. 18

    1. 19

    2. 20

    3. 21

    4. 22

    5. 23

    6. 24

    7. 25

    1. 26

    2. 27

    3. 28

    4. 29

    5. 30

    6. 31

    7. 1

  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
  3. Copyright 2002 - 2026 [juristi.] DS&S