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Artikel 11 DMA

  • Weitergeleitet von „Art. 11 DMA“
  • juristi.Red
  • 19. August 2024 um 21:36
  • 263 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Berichterstattung

    (1) Innerhalb von sechs Monaten nach seiner Benennung gemäß Art. 3 DMA und im Einklang mit Art. 3 Abs. 10 DMA legt der Torwächter der Kommission einen Bericht vor, in dem er ausführlich und transparent beschreibt, welche Maßnahmen er ergriffen hat, um die Einhaltung der Verpflichtungen aus den Art. 5 DMA, Art. 6 DMA und Art. 7 DMA sicherzustellen.

    (2) Innerhalb der in Absatz 1 genannten Frist veröffentlicht der Torwächter eine nichtvertrauliche Zusammenfassung des Berichts und übermittelt sie der Kommission.

    Der Torwächter aktualisiert diesen Bericht und diese nichtvertrauliche Zusammenfassung mindestens einmal jährlich.

    Die Kommission stellt auf ihrer Internetseite einen Link zu der nichtvertraulichen Zusammenfassung bereit.

    • Berichterstattung
    • digitale Märkte
    • Digital Markets Act
    • unfaire Praktiken
    • Art. 11 DMA

Berichterstattung

(1) Innerhalb von sechs Monaten nach seiner Ernennung laut Art. 3 DMA muss der Torwächter der Kommission einen Bericht vorlegen. Darin erklärt er ganz genau und transparent, was er unternommen hat, um sicherzustellen, dass die Vorgaben aus den Art. 5 DMA, Art. 6 DMA und Art. 7 DMA eingehalten werden.

(2) In der gleichen Frist veröffentlicht der Torwächter eine öffentliche Zusammenfassung des Berichts und schickt sie an die Kommission.

Der Torwächter wird diesen Bericht und die öffentliche Zusammenfassung mindestens einmal im Jahr aktualisieren.

Die Kommission sorgt dafür, dass auf ihrer Webseite ein Link zur öffentlichen Zusammenfassung zu finden ist.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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