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  6. Jahrgang 2024.

Verwaltungsrecht 1 WB 50.22 - Bundeswehr signalisiert Ende der Covid-19-Impfpflicht

  • juristi.Red
  • 15. August 2024 um 17:51
  • 24. Oktober 2025 um 17:04
  • 207 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Das Bundesverwaltungsgericht hat erneut über einen Antrag eines Soldaten gegen die Verpflichtung zur Duldung der Covid-19-Impfung verhandelt. Dabei hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Erklärung abgegeben, die einen grundsätzlichen Kurswechsel einläutet.

    In dem wehrbeschwerderechtlichen Rechtsstreit geht es um die Dienstpflicht zur Duldung militärisch notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG.* Auf dieser Rechtsgrundlage sind seit langem für alle Soldatinnen und Soldaten Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Influenza, Hepatitis und FSME zwingend. Der Katalog verpflichtender Basisimpfungen in der Allgemeinen Regelung (AR) A1-840/8-4000 ist auf dem Höhepunkt der Covid-19-Pandemie im November 2021 um die Covid-19-Impfung erweitert worden. In einer Grundsatzentscheidung vom 7. Juli 2022 (1 WB 2.22 - BVerwGE 176, 138) hat das Bundesverwaltungsgericht diese Maßnahme als rechtmäßig eingestuft. Zugleich hat es dem Bundesministerium der Verteidigung aufgegeben, die Notwendigkeit der Covid-19-Impfung fortlaufend zu überwachen und bei veränderten Umständen eine erneute Ermessensentscheidung zu treffen.

    Im vorliegenden Verfahren hat der Antragsteller die Aufnahme der Covid-19-Impfung in das Basisimpfschema der Bundeswehr kritisiert und vorgetragen, die Beibehaltung dieser Impfpflicht sei unter den gegenwärtigen Bedingungen unverhältnismäßig. Im Hinblick auf die veränderte Situation hat das Bundesministerium der Verteidigung eine Evaluation durchgeführt. Der Wehrmedizinische Beirat hat im Mai 2024 empfohlen, die gegenwärtige Impfpflicht durch eine Impfempfehlung zu ersetzen. Diesen Vorschlag hat sich der Bundesminister der Verteidigung zu eigen gemacht und eine entsprechende Beschlussvorlage den Personalvertretungsgremien zugeleitet. Im gerichtlichen Antragsverfahren hat das Bundesministerium der Verteidigung dem Antragsteller zugesichert, ihn über das Ende des Gerichtsverfahrens hinaus bis zur entsprechenden Änderung der Allgemeinen Regelung nicht durch Befehl zu einer Impfung gegen Covid-19 zu zwingen.

    Der 1. Wehrdienstsenat hat mit den Beteiligten erörtert, ob dies zu einer Erledigung des Rechtsstreits führt und ob der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an einem Fortsetzungsfeststellungsantrag hat. Hierzu haben die Beteiligten Schriftsatz- und Erwiderungsfristen erhalten. Eine abschließende Entscheidung ist bislang nicht ergangen. Der Senat wird prüfen, ob eine weitere mündliche Verhandlung erforderlich ist oder ob im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann.

    BVerwG 1 WB 50.22 - BVerwG PM 27/2024

    Verhandlung vom 29. Mai 2024

    __________________________

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    • Verwaltungsrecht
    • Corona
    • Bundeswehr
    • Covid-19-Impfpflicht

Das Bundesverwaltungsgericht hat mal wieder über einen Antrag von einem Soldaten gesprochen, der sich gegen die Pflicht zur Covid-19-Impfung wehrt. Dabei hat das Bundesministerium der Verteidigung eine spannende Erklärung abgegeben, die auf einen neuen Kurs hindeutet.

In diesem Rechtsstreit geht es darum, dass Soldaten verpflichtet sind, militärisch notwendige Impfungen nach § 17a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SG zu akzeptieren. Das heißt, dass Impfungen gegen Krankheiten wie Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Influenza, Hepatitis und FSME schon lange Pflicht sind. Während der Covid-19-Pandemie wurde im November 2021 die Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen aufgenommen. Das Bundesverwaltungsgericht hat das im Juli 2022 für rechtmäßig erklärt. Gleichzeitig hat es dem Verteidigungsministerium aufgetragen, die Notwendigkeit der Covid-Impfung ständig zu überprüfen und bei Änderungen eine neue Entscheidung zu treffen.

Der Soldat, der den Antrag gestellt hat, findet es nicht fair, dass die Covid-Impfung weiterhin Pflicht ist, vor allem unter den aktuellen Umständen. Das Verteidigungsministerium hat daraufhin eine Überprüfung gemacht. Der Wehrmedizinische Beirat hat im Mai 2024 empfohlen, die Impfpflicht in eine Impfempfehlung umzuwandeln. Der Verteidigungsminister hat das aufgegriffen und eine entsprechende Vorlage an die Personalvertretungen geschickt. Im laufenden Verfahren hat das Ministerium dem Soldaten versichert, dass er bis zur Änderung der Regelung nicht gezwungen wird, sich gegen Covid-19 impfen zu lassen.

Der 1. Wehrdienstsenat hat mit allen Beteiligten darüber gesprochen, ob das den Rechtsstreit beenden könnte und ob der Soldat noch ein berechtigtes Interesse an einer weiteren Klärung hat. Dazu haben alle Seiten Fristen für ihre Stellungnahmen bekommen. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus. Der Senat wird jetzt prüfen, ob eine weitere mündliche Verhandlung nötig ist oder ob alles schriftlich geklärt werden kann.

BVerwG 1 WB 50.22 - BVerwG PM 27/2024

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