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Strafrecht 5 StR 521/23 - Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 28. Mai 2024 um 20:15
  • 28. Mai 2024 um 20:17
  • 184 mal gelesen
  • Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Leipzig verworfen. Dieses hatte den ehemaligen Programmbereichsleiter Unterhaltung des MDR am 17. März 2023 nach vorausgegangener Verständigung wegen Betruges in 13 Fällen und wegen Bestechlichkeit zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

    Nach den Feststellungen des Landgerichts erbat der Angeklagte unter Missbrauch seines Einflusses beim MDR von Produktionsfirmen oder anderen Fernsehschaffenden, die an Aufträgen durch den MDR interessiert waren, die kurzfristige Gewährung von Darlehen an sich selbst oder an eine von ihm genannte Gesellschaft zur Zwischenfinanzierung von letztlich dem MDR dienlichen Zwecken. Die Darlehen sollten jeweils auch kurzfristig zurückgezahlt werden und seien durch den MDR abgesichert. Tatsächlich wurden die jeweils geleisteten Darlehen von der genannten Gesellschaft oder vom Angeklagten selbst ohne Gegenleistung vereinnahmt, eine Absicherung durch den MDR bestand nicht und weder die Gesellschaft noch der Angeklagte waren willens oder in der Lage, die Darlehen zurückzuzahlen. In einem Fall ließ der Angeklagte die Rückzahlung eines solchen Darlehens durch eine Produktionsfirma erbringen, der er im Gegenzug die Beauftragung mit weiteren Fernsehproduktionen aufgrund seiner Entscheidungskompetenz in Aussicht stellte.

    Die Überprüfung des Urteils des Landgerichts Leipzig auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Seine Verurteilung ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 23. April 2024 – 5 StR 521/23 - BGH PM 105/2024

    Vorinstanz:

    Landgericht Leipzig - Urteil vom 17. März 2023 - 7 KLs 212 Js 37951/11

    • Strafrecht
    • Betrug
    • Bestechlichkeit
    • MDR-Unterhaltungschef
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