Nach den Feststellungen der Strafkammer tötete die Angeklagte in den Jahren 2011 und 2012 ihre beiden Söhne, indem sie ihnen jeweils eine Decke, ein Kissen oder eine ähnliche weiche Bedeckung auf das Gesicht presste.
Der zuständige 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der Angeklagten und der Staatsanwaltschaft, die jeweils die Verletzung formellen und materiellen Rechts beanstandet hatten, als unbegründet verworfen. Die durch die Rechtsmittel veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Vor- oder zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
BGH-Urteil vom 28. März 2024 - 4 StR 370/23 - BGH PM 74/2024
Vorinstanz:
Landgericht Bochum, Urteil vom 6. März 2023 - 7 Ks 30 Js 151/20-19/22