Nach den Urteilsfeststellungen des Landgerichts strangulierte der Angeklagte am 12. Mai 2022 seine ehemalige Lebensgefährtin in ihrer Wohnung in Detmold. Das Landgericht hat seine Überzeugung von der Täterschaft des Angeklagten auf eine Vielzahl von Indizien gestützt. Wie und warum der Angeklagte den Entschluss zur Tat fasste, ließ sich in der Beweisaufnahme vor dem Landgericht nicht aufklären.
Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu Lasten des Angeklagten ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
BGH-Beschluss vom 19. Dezember 2023 - 4 StR 388/23 - BGH PM 11/2024
Vorinstanz:
Landgericht Detmold - Urteil vom 24. Mai 2023 - 21 Ks - 31 Js 528/22 - 6/22