III R 55/20 - Gewerbesteuerliches Bankenprivileg für eine Konzernfinanzierungsgesellschaft
Wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 30.11.2023 – III R 55/20 entschieden hat, kommt es für die Inanspruchnahme des gewerbesteuerlichen Bankenprivilegs allein darauf an, dass die Aktivposten aus Bankgeschäften und dem Erwerb von Geldforderungen die Aktivposten aus anderen Geschäften überwiegen.