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4 U 17/22 - Die Ein-Sterne-Bewertung nebst Kommentar „nicht empfehlenswert und „kritisch: Professionalität“ zur Leistung eines Rechtsanwalts stellt ein Werturteil dar ...
... das nach dem objektiven Sinngehalt einen Tatsachenkern aufweist, wonach die Bewertung auf Erfahrungen aus einem mandatsbezogenen geschäftlichen Kontakt beruht.
Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Löschung und Unterlassung einer vom Prozessgegner eines Mandanten abgegebenen Google-Bewertung - Anwaltsbewertung
Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Löschung und Unterlassung einer vom Prozessgegner eines Mandanten abgegebenen Google-Bewertung - Anwaltsbewertung
3 S 13/23 - Keine Kontaktierung von Kunden über private Accounts
Durch Urteil vom 24.08.2023 (Az. 3 S 13/23) hat das Landgericht Baden-Baden ein Unternehmen dazu verurteilt, einer Kundin die Namen ihrer Mitarbeiter zu benennen, die in dem Unternehmen erhobene Kundendaten privat verarbeitet haben. Darüber hinaus ist das Unternehmen dazu verurteilt worden, ihren Mitarbeitern die fortgesetzte Verwendung der personenbezogenen Kundendaten auf ihren privaten Kommunikationsgeräten zu untersagen.
2 AZR 17/23 - Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
Ein Arbeitnehmer, der sich in einer aus sieben Mitgliedern bestehenden privaten Chatgruppe in stark beleidigender, rassistischer, sexistischer und zu Gewalt aufstachelnder Weise über Vorgesetzte und andere Kollegen äußert, kann sich gegen eine dies zum Anlass nehmende außerordentliche Kündigung seines Arbeitsverhältnisses nur im Ausnahmefall auf eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung berufen.
6 AZR 56/23 - Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei betriebsbedingter Kündigung in der Insolvenz
Ist eine Betriebsänderung iSd. § 111 BetrVG geplant und schließen der Insolvenzverwalter und der Betriebsrat darüber einen Interessenausgleich mit Namensliste, wird nach § 125 Abs. 1 Nr. 1 InsO vermutet, dass die Kündigung des in der Namensliste aufgeführten Arbeitnehmers durch dringende betriebliche Erfordernisse iSv. § 1 Abs. 2 KSchG bedingt ist. Im Zeitpunkt des Abschlusses des Interessenausgleichs muss sich die Betriebsänderung noch in der Planungsphase befinden, damit dem Betriebsrat entsprechend dem Zweck des § 111 BetrVG eine Einflussnahme auf die unternehmerische Entscheidung möglich ist.
Datenschutz in der Praxis ist ein online gestützes Seminar zur Aus- und Weiterbildung
Hinweise zur Teilnahme:
Inhalt
Lektion | Inhalt der "Datenschutz praktischen Lektionen" | Seminar | Aufgaben |
0010 | Was ist die DSGVO? | Link | 0010 |
0020 | Ziele und Aufbau der DSGVO | Link | |
0030 | Was ist Datenschutz? | Link | |
0040 | Wann wird das Datenschutzrecht angewendet? | Link | |
0050 | Was sind personenbezogene Daten? | Link | |
0060 | Was versteht man unter der Verarbeitung von personenbezogenen Daten? | Link | |
0070 | Wer ist der Verantwortliche einer Verarbeitung? | Link | |
0080 | Grundsätze der Verarbeitung | Link | |
0090 | Wann ist die Verarbeitung rechtmäßig? (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) | Link | |
0100 | Was ist der Zweck einer Verarbeitung? (Zweckbindung im Datenschutz) | Link | |
0200 | Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung | Link | |
0210 | Einwilligung | Link | |
0220 | Vertragliche Verpflichtung | Link | |
0230 | Erfüllung rechtlicher Pflichten | Link | |
0240 | Lebenswichtige Interessen | Link | |
0250 | Aufgabe die der Wahrnehmung öffentlichen Interesses dient | Link | |
0260 | berechtigtes Interesse | Link | |
0400 | Betroffenenrechte | Link | |
0410 | Was ist das Recht auf Auskunft? | Link | |
0420 | Recht auf Berichtigung | Link | |
0430 | Recht auf Löschung // Recht auf Vergessenwerden | Link | |
0440 | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Link | |
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Gemeinsame Verantwortlichkeit | |||
Auftragsdatenverarbeitung | |||
Technisch-organisatorische Maßnahmen | |||
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Aufsichtsbehörde | |||
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