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VIII ZR 221/21, VIII ZR 288/21, VIII ZR 290/21, VIII ZR 436/21 - Vorliegens eines verbotenen bzw wucherähnlichen Rechtsgeschäfts bei einem kombinierten Kauf- und Mietvertrag ...
im Rahmen eines sogenannten "sale and rent back"
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.
Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute über die Frage entschieden, ob ein nach § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB verbotenes Rückkaufsgeschäft beziehungsweise ein wucherähnliches Geschäft (§ 138 Abs. 1 BGB) vorliegt, wenn ein staatlich zugelassener Pfandleiher gewerblich Kraftfahrzeuge ankauft, diese an den Verkäufer zurückvermietet und nach dem Ende der vertraglich festgelegten Mietzeit durch öffentliche Versteigerung, an der der Verkäufer teilnehmen kann, verwertet.
XI ZR 551/21 - Unwirksamkeit der Klausel zu einem Jahresentgelt in der Ansparphase von Bausparverträgen
Der u.a. für das Bank- und Börsenrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bausparkasse enthaltene Klausel, mit der die Bausparkasse von den Bausparern in der Ansparphase der Bausparverträge ein sogenanntes Jahresentgelt erhebt, unwirksam ist.
V ZR 213/21 - Prozessführungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Mängelrechten
... in Bezug auf das Gemeinschaftseigentum; Altlasten als Mangel
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auch nach der Reform des Wohnungseigentumsgesetzes die auf Beseitigung von Mängeln am Gemeinschaftseigentum gerichteten Rechte der Erwerber von Wohnungseigentum weiterhin durch Mehrheitsbeschluss zur alleinigen Durchsetzung an sich ziehen kann. Darüber hinaus sind die Voraussetzungen für eine Haftung des Verkäufers eines Grundstücks wegen Altlasten bzw. eines Altlastenverdachts präzisiert worden.
5 StR 184/22 - Immobilienbetrug zum Nachteil eines älteren Hamburger Ehepaars rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen eines Kaufmanns, zweier Brüder, die in den 1980er Jahren aus dem Libanon nach Berlin gekommen waren, und eines Rechtsanwalts gegen ein Berliner Urteil verworfen, mit dem diese wegen Urkundenfälschung, Betrugs und mittelbarer Falschbeurkundung zu Freiheitsstrafen von drei Jahren und sechs Monaten bis sechs Jahren und neun Monaten verurteilt worden sind.
5 StR 283/22 - Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. November 2022 einen Freispruch des Landgerichts Hamburg im Zusammenhang mit der Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen.
5 StR 302/22 - Berliner Urteil gegen den "Kannibalen von Pankow" rechtskräftig
Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Das Landgericht hat ihn wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Datenschutz in der Praxis ist ein online gestützes Seminar zur Aus- und Weiterbildung
Hinweise zur Teilnahme:
Inhalt
Lektion | Inhalt der "Datenschutz praktischen Lektionen" | Seminar | Aufgaben |
0010 | Was ist die DSGVO? | Link | 0010 |
0020 | Ziele und Aufbau der DSGVO | Link | |
0030 | Was ist Datenschutz? | Link | |
0040 | Wann wird das Datenschutzrecht angewendet? | Link | |
0050 | Was sind personenbezogene Daten? | Link | |
0060 | Was versteht man unter der Verarbeitung von personenbezogenen Daten? | Link | |
0070 | Wer ist der Verantwortliche einer Verarbeitung? | Link | |
0080 | Grundsätze der Verarbeitung | Link | |
0090 | Wann ist die Verarbeitung rechtmäßig? (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt) | Link | |
0100 | Was ist der Zweck einer Verarbeitung? (Zweckbindung im Datenschutz) | Link | |
0200 | Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung | Link | |
0210 | Einwilligung | Link | |
0220 | Vertragliche Verpflichtung | Link | |
0230 | Erfüllung rechtlicher Pflichten | Link | |
0240 | Lebenswichtige Interessen | Link | |
0250 | Aufgabe die der Wahrnehmung öffentlichen Interesses dient | Link | |
0260 | berechtigtes Interesse | Link | |
0400 | Betroffenenrechte | Link | |
0410 | Was ist das Recht auf Auskunft? | Link | |
0420 | Recht auf Berichtigung | Link | |
0430 | Recht auf Löschung // Recht auf Vergessenwerden | Link | |
0440 | Recht auf Einschränkung der Verarbeitung | Link | |
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