Verfassungsrecht Ordentliche Gerichtsbarkeit

  • öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Judikative - Art. 92 GG

    Die Ordentlichen Gerichte sind in der öffentlichen Wahrnehmung die wohl wichtigsten Gerichte. Hinter dem Begriff verbergen sich die Zivil- und Strafgerichte. Obwohl es auch dier nur drei Instanzen gibt, sind es vier Gerichte, die zu nennen sind.


    Bundesgerichtshof, Oberlandesgericht, Landgericht und Amtsgericht.


    Streitwert:


    Der Streitwert ist von zentraler Bedeutung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten. Der Streitwert drückt den Wert des Streitgegenstandes in Euro aus. Streiten sich die Parteien vor Gericht um den Kauf eines PKW's, der einen Kaufpreis von 10.000 Euro hatte, ist die Bestimmung des Streitwerts einfach. Er beträgt 10.000 Euro. Der Streitwert wird vom Gericht festgelegt. Wird geklagt, schätzt der Kläger den Streitwert, in den meisten Fällen folgt das Gericht der Schätzung.


    Die Höhe des Streitwerts bestimmt den "Instanzenzug" und legt fest, ob man sich in der ersten Instanz an das Amtsgericht oder an das Landgericht wendet. Je nach Streitwert ergeben sich folgende Instanzenzüge:


    Bis 5.000 Euro: Amtsgericht - Landgericht (Berufung) - Oberlandesgericht (Revision)


    Ab 5.000 Euro: Landgericht - Oberlandesgericht (Berufung) - Bundesgerichtshof (Revision)


    Der Streitwert ist bei Gerichtsverfahren die Grundlage für die Berechnung der Gerichtskosten und der Kosten für den Anwalt.

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