Maßnahmengesetz

  • öffentliches Recht - Verfassungsrecht - Art. 19 GG

    ist ein Gesetz, dass eine bestimmte Maßnahme, insbesondere die Schaffung einer staatlichen Einrichtung zum Gegenstand hat (z.B. die Errichtung einer Universität). Auch Struktureingriffe in die private Wirtschaft können Maßnahmengesetze darstellen: Privatisierung staatlicher Unternehmen durch Gesetz (Deutsche Bahn AG, Deutsche Telekom AG und Deutsche Post AG). Bei solchen Gesetzen bestehen verfassungsrechtlich keine Bedenken. Art. 19 GG

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