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Strafrecht 6 StR 17/24 - BGH bestätigt Verurteilung zweier Ärzte wegen fahrlässiger Tötung

  • juristi.Red
  • 16. Mai 2024 um 14:35
  • 16. Mai 2024 um 14:37
  • 228 mal gelesen
  • Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revisionen der beiden Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Hof vom 27. September 2023 verworfen, mit dem die Angeklagten jeweils wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe verurteilt wurden.

    Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen führten die als Oberärzte in einem Klinikum tätigen Angeklagten im Februar 2017 bei einem 47-jährigen Patienten eine Operation mit dem Ziel durch, einen Stent aus dessen Luftröhre zu entfernen. Nachdem dies mittels eines Bronchoskops nicht gelungen war, setzten die Angeklagten zur Vermeidung eines Luftröhrenschnitts einen Laser ein, um den Stent in der Luftröhre des Patienten zu zerteilen. Unter Missachtung der erforderlichen Sorgfalt versäumten sie es jedoch, die Sauerstoffzufuhr des Beatmungssystems zu drosseln. Aufgrund der hohen Sauerstoffkonzentration kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung, die zu einer erheblichen Schädigung des Luftröhrensystems und der Lunge des Patienten führte, der an den Folgen der Verletzungen verstarb.

    Die durch die Rechtsmittel der Angeklagten veranlasste Überprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zu ihrem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Hof ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 20. März 2024 - 6 StR 17/24 - BGH PM 73/2024

    Vorinstanz:

    Landgericht Hof - Urteil vom 27. September 2023 - 1 Ks 214 Js 4150/17

    • Strafrecht
    • Sorgfaltspflicht
    • Ärzte
    • fahrlässige Tötung
    • Oberärzte
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