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Strafrecht 5 StR 342/23 - Verurteilung wegen tödlichen Angriffs auf Hertha-Fan rechtskräftig

  • juristi.Red
  • 8. Januar 2024 um 22:09
  • 219 mal gelesen
  • Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Verurteilung eines 25 Jahre alten Rostockers wegen einer im Nachgang des Relegationsspiels zwischen Hertha BSC Berlin und dem Hamburger SV am 19. Mai 2022 in Berlin begangenen Körperverletzung mit Todesfolge bestätigt.

    Nach den Urteilsfeststellungen fühlte sich der Angeklagte nach dem Fußballspiel in der Nähe des Berliner Olympiastadions von dem 55 Jahre alten Opfer, einem Anhänger von Hertha BSC, provoziert. Er lief ihm daher wütend hinterher, um "ihm eine Ansage zu machen", und beleidigte ihn. Der Geschädigte, der seinen Nachhauseweg fortsetzen wollte, fühlte sich von dem aufgebrachten und aggressiven Angeklagten bedrängt und bedroht. Er fasste ihn deshalb beidseitig am Kopf, um einen Sicherheitsabstand zu ihm herzustellen und ihn "herunterbringen". Um seiner Wut freien Lauf zu lassen, entschloss sich der Angeklagte nun, den sich keines Angriffs versehenden Geschädigten körperlich zu attackieren und schlug ihn mit der Faust kräftig ins Gesicht. Dieser verlor das Bewusstsein und fiel ohne Schutzreflexe ungebremst zu Boden. Er schlug mit dem Hinterkopf auf dem Asphalt auf und erlitt einen beidseitigen offenen Schädelbasisbruch. Trotz einer langwierigen und schmerzhaften intensivmedizinischen Behandlung verstarb der Geschädigte infolge der Verletzungen am 21. Juni 2022. Der Angeklagte hatte aufgrund einer Boxsporterfahrung erkannt, dass sein Faustschlag die Gefahr in sich barg, schwerwiegende Verletzungen herbeizuführen. Der infolge der Verletzungen eingetretene Tod des Geschädigten war für ihn vorhersehbar.

    Das Landgericht Berlin hat den nicht vorbestraften und aufgrund Alkohol- und Kokainkonsums vermindert schuldfähigen Angeklagten deshalb wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten sowie zur Zahlung eines Hinterbliebenengeldes an den Sohn des Getöteten verurteilt.

    Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

    BGH-Beschluss vom 20. November 2023 – 5 StR 342/23 - BGH PM 200/2023

    Vorinstanz:

    LG Berlin – Urteil vom 21. März 2023 – 540 Ks 278 Js 189/22

    • Strafrecht
    • Körperverletzung
    • Todesfolge
    • Fußball
    • Hertha-Fan
  • Vorheriger juristi.kon Fachbegriff 5 StR 285/22 - Urteil wegen Mordes an ehemaligem Pastor in Berlin rechtskräftig
  • Nächster juristi.kon Fachbegriff 5 StR 382/22 - Urteil zum "Mordkomplott von Großenhain" rechtskräftig
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