Die Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, die Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulgelände einschließlich der Zeit zwischen dem Unterricht und dem Beginn der Schülerbeförderung sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule zu beaufsichtigen. Geeignete pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können mit der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht betraut werden.
Aufsichtspflicht an der Schule
Die Lehrerinnen und Lehrer müssen darauf achten, dass die Schülerinnen und Schüler in der Schule und auf dem Schulgelände gut betreut sind. Das gilt auch für die Zeit zwischen den Stunden und bis die Schüler nach Hause fahren, sowie bei Schulveranstaltungen außerhalb der Schule. Auch andere geeignete Mitarbeiter können mit der Aufsicht betraut werden.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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