Wer während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Weisung der in § 68b Abs. 1 StGB bezeichneten Art verstößt und dadurch den Zweck der Maßregel gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Die Tat wird nur auf Antrag der Aufsichtsstelle (§ 68a StGB) verfolgt.
Verstoß gegen Regeln während der Führungsaufsicht
Wenn du während der Führungsaufsicht gegen eine bestimmte Regel verstößt, die in § 68b Abs. 1 StGB steht, und dadurch die ganze Maßnahme gefährdest, kann das ganz schön teuer werden. Du kannst bis zu drei Jahre im Knast landen oder eine Geldstrafe bekommen. Die Sache wird aber nur verfolgt, wenn die Aufsichtsstelle (§ 68a StGB) einen Antrag stellt.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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