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§ 074c StGB

  • sophme
  • 14. Dezember 2022 um 18:18
  • 458 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Einziehung des Wertes von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und Teilnehmern

    (1) Ist die Einziehung eines bestimmten Gegenstandes nicht möglich, weil der Täter oder Teilnehmer diesen veräußert, verbraucht oder die Einziehung auf andere Weise vereitelt hat, so kann das Gericht gegen ihn die Einziehung eines Geldbetrages anordnen, der dem Wert des Gegenstandes entspricht.

    (2) Eine solche Anordnung kann das Gericht auch neben oder statt der Einziehung eines Gegenstandes treffen, wenn ihn der Täter oder Teilnehmer vor der Entscheidung über die Einziehung mit dem Recht eines Dritten belastet hat, dessen Erlöschen nicht oder ohne Entschädigung nicht angeordnet werden kann (§ 74b Abs. 2 und 3 StGB und § 75 Abs. 2 StGB). Trifft das Gericht die Anordnung neben der Einziehung, bemisst sich die Höhe des Wertersatzes nach dem Wert der Belastung des Gegenstandes.

    (3) Der Wert des Gegenstandes und der Belastung kann geschätzt werden.

    • Strafrecht
    • Einziehung
    • Täter
    • Teilnehmer
    • Wert
    • Tatprodukte
    • Tatmittel
    • Tatobjekte
    • § 74c StGB

Wert von Tatprodukten, Mitteln und Objekten bei Tätern und Teilnehmern einziehen

(1) Wenn das Gericht einen bestimmten Gegenstand nicht einziehen kann, weil der Täter oder Teilnehmer ihn verkauft, verbraucht oder auf andere Weise verhindert hat, kann das Gericht anordnen, dass er einen Geldbetrag zahlen muss, der dem Wert des Gegenstandes entspricht.

(2) Das Gericht kann auch entscheiden, dass anstelle der Einziehung eines Gegenstandes eine Zahlung erfolgen soll, wenn der Täter oder Teilnehmer den Gegenstand vor der Entscheidung mit den Rechten eines Dritten belastet hat, die nicht einfach gelöscht werden können. Wenn das Gericht die Anordnung zusätzlich zur Einziehung trifft, wird der Wert des Geldersatzes anhand des Wertes der Belastung des Gegenstandes festgelegt.

(3) Der Wert des Gegenstandes und der Belastung kann geschätzt werden.

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