Ist auf lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erkannt, so werden bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB) die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
Aussetzung des Strafrests bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
Wenn jemand zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt wird, werden bei der Beurteilung der besonderen Schwere der Schuld alle einzelnen Straftaten zusammen betrachtet.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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