Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gliedert sich in fünf Bücher:
Der Allgemeine Teil enthält grundlegende Bestimmungen, die in allen Büchern des BGB´s und vielen anderen Rechtsgebieten gelten.
Das Schuldrecht beschäftigt sich mit den vertraglichen und gesetzlichen Schuldverhältnissen.
Das Sachenrecht regelt die Rechtsverhältnisse an Sachen und ähnlichen Recht: Besitz, Eigentum, Grundschuld, Hypothek, Pfandrechte.
Im Familienrecht werden alle Rechtsfragen behandelt, die sich um die Familie drehen: Ehe, Kinder, Unterhalt, Scheidung.
Das Erbrecht regelt alle Fragen rund um den letzten Willen und das Erben