B 3 KS 1/07 R - Wer wirbt zahlt keine Künstlersozialabgabe

  • Vitali und Wladimir Klitschko zahlen keine Sozialabgabe

    Die Künstlersozialkasse wollte von den Vermarktern von Vitali und Wladimir Klitschko für das Drehen von Werbespots Sozialabgaben. Beide Profiboxer treten seit 2003 in verschie­denen Fernsehwerbe­spots auf, in denen sie für Papiertaschentücher und Kindersnacks warben. Der Vermarkter erhielt hierfür von den Produzenten ein Entgelt, das sie unter Abzug ihrer Provision als Honorar an die Brü­der Klitschko zahlte. Die Künstlersozial­kasse hielt die Mitwirkung von Profisportlern an solchen Werbespots für eine selbstständige Tätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst, weil es sich um nach einem Drehbuch gestaltete Szenen handele, in denen die Profisportler als Darsteller aufträten. Sie hatte deshalb den Vermarkter per Abgabenbescheid ver­pflichtet, auf die den Brüdern Klitschko gezahlten Hono­rare Künstlersozialabgabe in Höhe von ca. 25.000 Euro zu zahlen.


    Das Bundessozialgericht stellte sich der Meinung der Künstlersozialkasse entgegen. Profisportler werden durch die Mitwirkung in Werbespots nicht zu Künstlern. Sie wer­den von der werbetreibenden Wirtschaft nicht wegen ihrer darstellerischen Fähigkeiten, sondern wegen ihrer Be­kanntheit in weiten Teilen der Bevölkerung und ihrer Vorbildfunk­tion gerade bei jüngeren Konsumen­ten als Werbeträger engagiert. Es gehört mittlerweile zum Berufsbild von Profisportlern, in der Wer­bung aufzutreten und so ihre Persönlich­keitsrechte zu vermarkten. Nicht zu entscheiden war die Frage, ob auf ein Honorar die Künstlersozialabgabe auch dann nicht zu zahlen ist, wenn ein Profi­sportler eine Rolle in einem Kino- oder Fernsehfilm übernimmt.


    AZ. B 3 KS 1/07 R

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