Ein 78-jähriger Rentner hatte dagegen geklagt, das ihm das Krankengeld bei Krankheit verweigert wurde. Seit 1993 bezieht er bereits Rente, aber führte seinen eigenen Handwerksbetrieb weiter. Trotz der niedrigen Rente von 761 Euro bekam der Mann ein Monatseinkommen von 3700 Euro. Im Dezember 2002 wurde er jedoch für eine längere Zeit krank. Doch die Innungskrankenkasse weigerte sich, das Krankengeld zu zahlen.
Das Bundessozialgericht hat allerdings entschieden, die Klage abzuweisen, da das Gesetz den "zeitgleichen Doppelbezug" von Rente und Krankengeld vermeiden will. (Az: B 1 KR 14/05) [@]