Ist eine Geldforderung für mehrere Gläubiger gepfändet, so ist der Drittschuldner berechtigt und auf Verlangen eines Gläubigers, dem die Forderung überwiesen wurde, verpflichtet, unter Anzeige der Sachlage und unter Aushändigung der ihm zugestellten Beschlüsse an das Amtsgericht, dessen Beschluss ihm zuerst zugestellt ist, den Schuldbetrag zu hinterlegen.
Mehrfache Pfändung von Geldforderungen
Wenn eine Geldforderung gleich von mehreren Gläubigern gepfändet wird, hat der Drittschuldner das Recht und ist auf Wunsch eines Gläubigers, der die Forderung bekommen hat, verpflichtet, die Situation zu erklären. Er muss dann die Beschlüsse, die er erhalten hat, dem Amtsgericht vorlegen, dessen Beschluss zuerst bei ihm angekommen ist, und den geschuldeten Betrag dort hinterlegen.
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Kurz informiert - News
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- Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
- EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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