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§ 0856 ZPO

  • Weitergeleitet von „856 ZPO“
  • recht.tk
  • 10. März 2021 um 18:10
  • 30. Oktober 2025 um 09:23
  • 454 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Klage bei mehrfacher Pfändung

    (1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch überwiesen wurde, ist berechtigt, gegen den Drittschuldner Klage auf Erfüllung der nach den Vorschriften der §§ 853 ZPO bis 855 ZPO diesem obliegenden Verpflichtungen zu erheben.

    (2) Jeder Gläubiger, für den der Anspruch gepfändet ist, kann sich dem Kläger in jeder Lage des Rechtsstreits als Streitgenosse anschließen.

    (3) Der Drittschuldner hat bei dem Prozessgericht zu beantragen, dass die Gläubiger, welche die Klage nicht erhoben und dem Kläger sich nicht angeschlossen haben, zum Termin zur mündlichen Verhandlung geladen werden.

    (4) Die Entscheidung, die in dem Rechtsstreit über den in der Klage erhobenen Anspruch erlassen wird, ist für und gegen sämtliche Gläubiger wirksam.

    (5) Der Drittschuldner kann sich gegenüber einem Gläubiger auf die ihm günstige Entscheidung nicht berufen, wenn der Gläubiger zum Termin zur mündlichen Verhandlung nicht geladen worden ist.

    • Pfändung
    • Klage
    • Zwangsvollstreckung
    • Zivilprozess
    • Forderungen
    • Geldforderung
    • Vermögensrechte
    • mehrfache Pfändung
    • § 856 ZPO

Klage bei mehrfacher Pfändung

(1) Jeder Gläubiger, dem der Anspruch übertragen wurde, kann gegen den Drittschuldner klagen, um die Verpflichtungen, die ihm laut den §§ 853 ZPO bis 855 ZPO zustehen, durchzusetzen.

(2) Jeder Gläubiger, dessen Anspruch gepfändet wurde, hat die Möglichkeit, sich dem Kläger im Laufe des Verfahrens anzuschließen.

(3) Der Drittschuldner sollte beim Gericht beantragen, dass die Gläubiger, die nicht geklagt haben und sich dem Kläger nicht angeschlossen haben, zur mündlichen Verhandlung eingeladen werden.

(4) Die Entscheidung in diesem Rechtsstreit über den geltend gemachten Anspruch gilt für alle Gläubiger.

(5) Der Drittschuldner kann sich nicht auf eine für ihn günstige Entscheidung gegenüber einem Gläubiger berufen, wenn dieser nicht zur mündlichen Verhandlung geladen wurde.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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