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§ 0868 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 1. März 2021 um 00:45
  • 1. November 2025 um 16:02
  • 609 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Erwerb der Zwangshypothek durch den Eigentümer

    (1) Wird durch eine vollstreckbare Entscheidung die zu vollstreckende Entscheidung oder ihre vorläufige Vollstreckbarkeit aufgehoben oder die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt oder deren Einstellung angeordnet, so erwirbt der Eigentümer des Grundstücks die Hypothek.

    (2) Das Gleiche gilt, wenn durch eine gerichtliche Entscheidung die einstweilige Einstellung der Vollstreckung und zugleich die Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln angeordnet wird oder wenn die zur Abwendung der Vollstreckung nachgelassene Sicherheitsleistung oder Hinterlegung erfolgt.

    • Grundstück
    • Zwangsvollstreckung
    • Eigentümer
    • Zivilprozess
    • Zwangshypothek
    • Erwerb
    • Geldforderung
    • unbewegliches Vermögen
    • § 868 ZPO

Wie der Eigentümer die Zwangshypothek bekommt

(1) Wenn eine Entscheidung, die vollstreckt werden kann, aufgehoben wird oder die Zwangsvollstreckung für nicht erlaubt erklärt wird, dann bekommt der Grundstückseigentümer die Hypothek.

(2) Das gilt auch, wenn ein Gericht beschließt, dass die Vollstreckung vorübergehend gestoppt wird und gleichzeitig die bereits durchgeführten Maßnahmen aufgehoben werden oder wenn eine Sicherheitsleistung geleistet wird, um die Vollstreckung abzuwenden.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
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  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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