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§ 0946 ZPO

  • Weitergeleitet von „946 ZPO“
  • juristi.Redaktion
  • 13. Februar 2021 um 20:34
  • 10. November 2025 um 20:25
  • 482 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Zuständigkeit

    (1) Für den Erlass des Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung nach der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Einführung eines Verfahrens für einen Europäischen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung im Hinblick auf die Erleichterung der grenzüberschreitenden Eintreibung von Forderungen in Zivil- und Handelssachen (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 59) ist das Gericht der Hauptsache zuständig. Die §§ 943 ZPO und 944 ZPO gelten entsprechend.

    (2) Hat der Gläubiger bereits eine öffentliche Urkunde (Art. 4 Nr. 10 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014) erwirkt, in der der Schuldner verpflichtet wird, die Forderung zu erfüllen, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die Urkunde errichtet worden ist.

    • Zwangsvollstreckung
    • Zuständigkeit
    • Zivilprozess
    • Beschluss
    • grenzüberschreitend
    • § 946 ZPO
    • vorläufige Kontopfändung
    • Kontopfändung
    • Beschlusserlass

Zuständigkeit

(1) Wenn's um den Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung geht, der nach der EU-Verordnung Nr. 655/2014 vom 15. Mai 2014 erstellt wird, ist das Gericht zuständig, wo die Hauptsache läuft. Die §§ 943 ZPO und 944 ZPO gelten hier auch.

(2) Falls der Gläubiger schon eine öffentliche Urkunde (Art. 4 Nr. 10 der EU-Verordnung Nr. 655/2014) hat, in der der Schuldner aufgefordert wird, die Forderung zu begleichen, ist das Gericht zuständig, das für den Bezirk zuständig ist, wo die Urkunde erstellt wurde.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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