Das Sozialdatengeheimnis ist ein Begriff aus dem Datenschutz und umschreibt die Umsetzung des Sozialgeheimnisses aus § 35 Abs. 1 SGB I mit Hilfe des Datenschutzes. Danach hat der Betroffene das Recht, dass seine Sozialdaten geschützt werden und nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder mit der Einwilligung des Betroffenen offenbart werden.
Der Begriff Sozialdaten wird durch die DSGVO und § 67 Abs. 2 SGB X definiert.
Der Schutz des Sozialgeheimnisses wird unter anderem durch die Verpflichtung auf das Sozialgeheimnis umgesetzt.
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