Der Nebenintervenient wird im Verhältnis zu der Hauptpartei mit der Behauptung nicht gehört, dass der Rechtsstreit, wie er dem Richter vorgelegen habe, unrichtig entschieden sei; er wird mit der Behauptung, dass die Hauptpartei den Rechtsstreit mangelhaft geführt habe, nur insoweit gehört, als er durch die Lage des Rechtsstreits zur Zeit seines Beitritts oder durch Erklärungen und Handlungen der Hauptpartei verhindert worden ist, Angriffs- oder Verteidigungsmittel geltend zu machen, oder als Angriffs- oder Verteidigungsmittel, die ihm unbekannt waren, von der Hauptpartei absichtlich oder durch grobes Verschulden nicht geltend gemacht sind.
Der Nebenintervenient kann sich im Verhältnis zur Hauptpartei nicht einfach beschweren, dass der Fall, so wie er dem Richter präsentiert wurde, falsch entschieden wurde. Er kann nur sagen, dass die Hauptpartei den Fall nicht richtig behandelt hat, wenn er durch die Situation des Falls zu dem Zeitpunkt, als er sich angeschlossen hat, oder durch das Verhalten und die Äußerungen der Hauptpartei daran gehindert wurde, seine eigenen Argumente und Verteidigungen vorzubringen. Außerdem kann er auch dann etwas sagen, wenn die Hauptpartei absichtlich oder grob fahrlässig wichtige Punkte, die ihm nicht bekannt waren, nicht angesprochen hat.
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EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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