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§ 0287 ZPO

  • Weitergeleitet von „287 Abs. 2 ZPO“
  • recht.tk
  • 16. Januar 2021 um 18:25
  • 14. Juli 2025 um 21:45
  • 1.217 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Schadensermittlung; Höhe der Forderung

    (1) Ist unter den Parteien streitig, ob ein Schaden entstanden sei und wie hoch sich der Schaden oder ein zu ersetzendes Interesse belaufe, so entscheidet hierüber das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung. Ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme oder von Amts wegen die Begutachtung durch Sachverständige anzuordnen sei, bleibt dem Ermessen des Gerichts überlassen. Das Gericht kann den Beweisführer über den Schaden oder das Interesse vernehmen; die Vorschriften des § 452 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 452 Abs. 2 bis 4 ZPO gelten entsprechend.

    (2) Die Vorschriften des Absatzes 1 Satz 1, 2 sind bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten auch in anderen Fällen entsprechend anzuwenden, soweit unter den Parteien die Höhe einer Forderung streitig ist und die vollständige Aufklärung aller hierfür maßgebenden Umstände mit Schwierigkeiten verbunden ist, die zu der Bedeutung des streitigen Teiles der Forderung in keinem Verhältnis stehen.

    • Zivilprozess
    • Landgericht
    • Schadensermittlung
    • Forderungshöhe
    • Verfahren
    • 1. Rechtszug
    • § 287 ZPO

Schadensermittlung und Höhe der Forderung

(1) Wenn sich die Parteien nicht einig sind, ob ein Schaden entstanden ist und wie viel der Schaden oder die zu ersetzende Summe genau beträgt, entscheidet das Gericht darüber, und zwar basierend auf den gesamten Umständen und seiner eigenen Überzeugung. Ob das Gericht Beweise anfordern oder einen Gutachter hinzuziehen will, bleibt ihm überlassen. Es kann auch denjenigen, der Beweise vorlegt, zum Thema Schaden oder Interesse befragen. Die entsprechenden Regeln gelten hier ebenfalls.

(2) Die Regeln aus dem ersten Absatz gelten auch in anderen Fällen, wenn es um Geldstreitigkeiten geht und die Parteien sich über die Höhe einer Forderung streiten. Wenn es schwierig ist, alle wichtigen Umstände aufzuklären, die für den Streit relevant sind, aber diese Schwierigkeiten nicht im Verhältnis zur Bedeutung des strittigen Betrags stehen, kommen die gleichen Vorschriften zum Einsatz.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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