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§ 0030 ZPO

  • juristi.Redaktion
  • 28. Dezember 2020 um 13:53
  • 30. Januar 2025 um 18:40
  • 543 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Gerichtsstand bei Beförderungen

    (1) Für Rechtsstreitigkeiten aus einer Güterbeförderung ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Ort der Übernahme des Gutes oder der für die Ablieferung des Gutes vorgesehene Ort liegt. Eine Klage gegen den ausführenden Frachtführer oder ausführenden Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des Frachtführers oder Verfrachters erhoben werden. Eine Klage gegen den Frachtführer oder Verfrachter kann auch in dem Gerichtsstand des ausführenden Frachtführers oder ausführenden Verfrachters erhoben werden.

    (2) Für Rechtsstreitigkeiten wegen einer Beförderung von Fahrgästen und ihrem Gepäck auf Schiffen ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich der im Beförderungsvertrag bestimmte Abgangs- oder Bestimmungsort befindet. Eine von Satz 1 abweichende Vereinbarung ist unwirksam, wenn sie vor Eintritt des Ereignisses getroffen wird, das den Tod oder die Körperverletzung des Fahrgasts oder den Verlust, die Beschädigung oder die verspätete Aushändigung des Gepäcks verursacht hat.

    • Gerichtsstand
    • Zivilprozess
    • Beförderung
    • Güterbeförderung
    • Frachtführer
    • Fahrgast
    • § 30 ZPO

(1) Wenn's um Streitigkeiten bei einer Güterbeförderung geht, ist das Gericht zuständig, wo das Zeug abgeholt oder hingeliefert werden soll. Du kannst auch gegen den Transporteur oder den, der das Zeug verschifft, dort klagen, wo die sitzen. Und falls du gegen den Frachtführer oder Verfrachter klagen willst, kannst du das auch am Ort des ausführenden Frachtführers oder Verfrachters machen.

(2) Wenn es um Streitigkeiten wegen der Beförderung von Passagieren und deren Gepäck auf Schiffen geht, ist das Gericht zuständig, wo der Abfahrts- oder Zielort im Vertrag steht. Wenn ihr vorher eine andere Vereinbarung trefft, ist die ungültig, wenn das Ganze zu einem Vorfall führt, der zum Tod oder zur Verletzung des Passagiers oder zu Problemen mit dem Gepäck führt, wie Verlust, Beschädigung oder Verzögerung bei der Abholung.

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Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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