Safe Harbor war ein Abkommen zwischen den USA und der EU zur Übermittlung personenbezogender Daten zwischen den Vertragspartnern. Dadurch sollten Unternehmen Rechtssicherheit im Umgang und der Übermittlung personenbezogener Daten erhalten. Das Abkommen (Entscheidung der Europäischen Kommission 2000/520/EG) wurde wegen massiver Datenschutzmängel in den USA vom EUGH durch das "Schrems"-Urteil am 15.10.2015 für nichtig erklärt.
Sein Nachfolger ist seit dem 01.08.2016 das Privacy Shield.
Unternehmen, die noch mit Safe Harbor werben, verhalten sich bei der Übertragung von personenbezogenen Daten in die USA und der Verarbeitung der Daten auf Servern in den USA nicht rechtskonform (Bußgelder nach DSGVO)
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