Ein Risiko im Sinne der DSGVO wird definiert als das Bestehen der Möglichkeit des Eintritts eines Ereignisses,
- das selbst einen Schaden (einschließlich ungerechtfertigter Beeinträchtigung von Rechten und Freiheiten natürlicher Personen) darstellt oder
- zu einem weiteren Schaden für eine oder mehrere natürliche Personen führen kann.
Der Risikobegriff hat zwei Dimensionen:
- die Schwere des möglichen Schadens und
- die Wahrscheinlichkeit,
dass das Ereignis und Folgeschäden eintreten.
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