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§ 0355 BGB

  • Weitergeleitet von „355 Abs. 1 BGB“
  • sophme
  • 16. Dezember 2020 um 16:02
  • 28. Juni 2024 um 23:33
  • 2.462 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

    (1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Aus der Erklärung muss der Entschluss des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags eindeutig hervorgehen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

    (2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage. Sie beginnt mit Vertragsschluss, soweit nichts anderes bestimmt ist.

    (3) Im Falle des Widerrufs sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Bestimmt das Gesetz eine Höchstfrist für die Rückgewähr, so beginnt diese für den Unternehmer mit dem Zugang und für den Verbraucher mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.

    • Zivilrecht
    • widerruf
    • Schuldrecht
    • Verbraucherrecht
    • Verbrauchervertrag
    • Widerrufsfrist
    • § 355 BGB

(1) Wenn du als Verbraucher das Recht hast, einen Vertrag zu widerrufen, dann sind du und der Unternehmer nicht mehr an eure Zusagen gebunden, solange du deinen Widerruf rechtzeitig machst. Du musst dem Unternehmer einfach sagen, dass du den Vertrag widerrufen möchtest. Dabei sollte klar sein, dass du den Vertrag nicht mehr willst. Du musst keinen Grund angeben. Wichtig ist nur, dass du den Widerruf rechtzeitig abschickst.

(2) Du hast 14 Tage Zeit, um den Widerruf einzureichen. Die Frist startet, sobald der Vertrag abgeschlossen ist, es sei denn, es steht etwas anderes dabei.

(3) Wenn du widerrufst, musst du alles, was du bekommen hast, sofort zurückschicken. Wenn das Gesetz eine bestimmte Frist für die Rücksendung vorgibt, fängt die für den Unternehmer an, sobald er deinen Widerruf bekommt, und für dich, wenn du den Widerruf abschickst. Du hältst die Frist ein, indem du die Ware rechtzeitig zurückschickst. Der Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass die Waren sicher zurückkommen, wenn du widerrufst.

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Kurz informiert - News

  • EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...


Lateinisches Rechtswörterbuch

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