Der Unternehmer ist im Falle des § 642 BGB berechtigt, dem Besteller zur Nachholung der Handlung eine angemessene Frist mit der Erklärung zu bestimmen, dass er den Vertrag kündige, wenn die Handlung nicht bis zum Ablauf der Frist vorgenommen werde. Der Vertrag gilt als aufgehoben, wenn nicht die Nachholung bis zum Ablauf der Frist erfolgt.
Der Unternehmer kann laut § 642 BGB dem Besteller eine angemessene Frist setzen, um eine bestimmte Handlung nachzuholen. Dabei muss er klarstellen, dass er den Vertrag kündigt, falls die Handlung nicht bis zum Ende dieser Frist erledigt wird. Wenn die Nachholung bis zur Frist nicht passiert, ist der Vertrag automatisch hinfällig.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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