Das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren die Begründung einer Lebenspartnerschaft.
(Hinweis: Es gilt heute nur noch eingeschränkt, weil seit 2017 die Ehe für alle existiert. Dennoch taucht es häufig in Unterlagen und Altfällen auf.)
1 Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Regelte die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare.
- Legte fest, wie eine Lebenspartnerschaft begründet wird (vergleichbar mit einer Eheschließung).
- Regelte die Rechte und Pflichten der Partner:
- gegenseitige Unterstützung und Fürsorge
- Vermögensgemeinschaft bzw. Güterregelungen
- Unterhaltspflichten
- Enthielt Vorschriften zu Namensrecht, Erbrecht und Versorgungsausgleich.
- Bestimmte, wie eine Lebenspartnerschaft aufgehoben werden kann (ähnlich wie eine Scheidung).
- Viele Bereiche wurden im Laufe der Zeit an die Ehe angeglichen.
[juristi.Link] zum LPartG im Volltext