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§ 1059a BGB

  • Weitergeleitet von „1059a BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 8. Dezember 2020 um 23:48
  • 25. April 2024 um 21:08
  • 635 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Übertragbarkeit bei juristischer Person oder rechtsfähiger Personengesellschaft

    (1) Steht ein Nießbrauch einer juristischen Person zu, so ist er nach Maßgabe der folgenden Vorschriften übertragbar:

    1. Geht das Vermögen der juristischen Person auf dem Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf einen anderen über, so geht auch der Nießbrauch auf den Rechtsnachfolger über, es sei denn, dass der Übergang ausdrücklich ausgeschlossen ist.
    2. Wird sonst ein von einer juristischen Person betriebenes Unternehmen oder ein Teil eines solchen Unternehmens auf einen anderen übertragen, so kann auf den Erwerber auch ein Nießbrauch übertragen werden, sofern er den Zwecken des Unternehmens oder des Teils des Unternehmens zu dienen geeignet ist. Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, wird durch eine Erklärung der zuständigen Landesbehörde festgestellt. Die Erklärung bindet die Gerichte und die Verwaltungsbehörden. Die Landesregierungen bestimmen durch Rechtsverordnung die zuständige Landesbehörde. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen.

    (2) Einer juristischen Person steht eine rechtsfähige Personengesellschaft gleich.

    • Zivilrecht
    • Sachenrecht
    • juristische Person
    • Personengesellschaft
    • Nießbrauch
    • Übertragbarkeit
    • Sachennießbrauch
    • § 1059a BGB

(1) Wenn eine juristische Person einen Nießbrauch hat, kann dieser nach den folgenden Regeln übertragen werden:

  1. Wenn das Vermögen der juristischen Person durch Gesamtrechtsnachfolge auf jemand anderen übergeht, geht auch der Nießbrauch mit über – es sei denn, es wurde klar gesagt, dass das nicht passieren soll.
  2. Wenn ein Unternehmen oder ein Teil davon, das von einer juristischen Person betrieben wird, an jemand anderen verkauft wird, kann auch der Nießbrauch auf den neuen Besitzer übertragen werden, solange er für die Ziele des Unternehmens oder des Unternehmensbereichs sinnvoll ist. Ob das der Fall ist, entscheidet die zuständige Landesbehörde mit einer Erklärung. Diese Erklärung ist dann für die Gerichte und die Verwaltungsbehörden bindend. Die Landesregierungen legen durch eine Rechtsverordnung fest, welche Behörde zuständig ist und können die Befugnis auch an die Landesjustizverwaltungen übertragen.

(2) Eine juristische Person wird rechtlich genauso behandelt wie eine rechtsfähige Personengesellschaft.

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Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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