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§ 1383 BGB

  • Weitergeleitet von „1383 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 6. Dezember 2020 um 17:42
  • 26. November 2023 um 17:03
  • 574 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Übertragung von Vermögensgegenständen

    (1) Das Familiengericht kann auf Antrag des Gläubigers anordnen, dass der Schuldner bestimmte Gegenstände seines Vermögens dem Gläubiger unter Anrechnung auf die Ausgleichsforderung zu übertragen hat, wenn dies erforderlich ist, um eine grobe Unbilligkeit für den Gläubiger zu vermeiden, und wenn dies dem Schuldner zugemutet werden kann; in der Entscheidung ist der Betrag festzusetzen, der auf die Ausgleichsforderung angerechnet wird.

    (2) Der Gläubiger muss die Gegenstände, deren Übertragung er begehrt, in dem Antrag bezeichnen.

    (3) § 1382 Abs. 5 BGB gilt entsprechend.

    • Zivilrecht
    • Familienrecht
    • Übertragung
    • gesetzliches Güterrecht
    • Güterrecht
    • § 1383 BGB
    • Vermögensgegenstände

(1) Wenn der Gläubiger einen Antrag stellt, kann das Familiengericht entscheiden, dass der Schuldner bestimmte Sachen aus seinem Besitz an den Gläubiger abgeben muss, um eine fiese Ungerechtigkeit für den Gläubiger zu verhindern. Das Ganze muss für den Schuldner auch zumutbar sein. In dieser Entscheidung wird dann auch festgelegt, wie viel von dem Wert der Sachen auf die Schulden angerechnet wird.

(2) Der Gläubiger muss in seinem Antrag genau angeben, welche Sachen er gerne übertragen haben möchte.

(3) § 1382 Abs. 5 BGB gilt hier ebenfalls.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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