- Die Verfassungsbeschwerde ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Jeder, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann diese erheben. Sie kann sich gegen die Maßnahme einer Behörde, gegen das Urteil eines Gerichts oder gegen ein Gesetz richten.
- Die Verfassungsbeschwerde wird vom BVerfG zur Entscheidung angenommen. Dahinter verbirgt sich ein Vorverfahren, bei dem ein Gremium aus drei Verfassungsrichter über den Antrag berät und in zur Entscheidung annimmt oder ablehnt, eine Entscheidung über den Fall zu treffen. 90% der Anträge werden abgewiesen.
- Die Verfassungsbeschwerde ist dann anzunehmen, wenn ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt, wenn die geltend gemachte Grundrechtsverletzung besonderes Gewicht hat oder wenn der Beschwerdeführerin oder dem Beschwerdeführer durch die Versagung der Entscheidung zur Sache ein besonders schwerer Nachteil entsteht. Die Verfassungsbeschwerde ist in der Regel erst zulässig, nachdem alle sonst zuständigen Gerichte erfolglos angerufen wurden. Verschiedene Einlegungsfristen sind zu beachten.
- Die Verfassungsbeschwerde muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Es besteht kein Anwaltszwang. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. In Missbrauchsfällen kann eine Gebühr bis 2.600,- Euro auferlegt werden. Das Bundesverfassungsgericht prüft nur die Einhaltung der Grundrechte. Die Beurteilung sonstiger Rechtsfragen und die Feststellung von Tatsachen obliegt allein allen übrigen Gerichten. Sofern dabei keine Grundrechte verletzt wurden, ist das Bundesverfassungsgericht an diese Entscheidungen gebunden.
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Kurz informiert - News 17.08. - 23.08.2026
- Bundesregierung beschließt umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts: Das Bundeskabinett hat eine grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen von Bundesnachrichtendienst und Bundesamt für Verfassungsschutz beschlossen. Vorgesehen sind zusätzliche Befugnisse, neue Möglichkeiten für den Einsatz von KI und biometrischen Verfahren sowie eine Neuordnung der Kontrolle der Nachrichtendienste. Mehr erfahren ...
- Frühstartrente: Bund will für Kinder in die Altersvorsorge einzahlen: Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Einführung einer Frühstartrente beschlossen. Für Kinder soll der Bund vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein individuelles Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Gesetzgebungsverfahren soll noch 2026 abgeschlossen werden. Mehr erfahren ...
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- Kinder- und Jugendhilfe soll grundlegend reformiert werden: Die Bundesregierung will die Kinder- und Jugendhilfe strukturell neu ausrichten. Allgemeine Unterstützungsangebote sollen gegenüber Einzelfallhilfen gestärkt und Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Teil des Entwurfs ist außerdem die Abschaffung des sogenannten „begleiteten Trinkens“ für 14- und 15-Jährige. Mehr erfahren ...
- Mecklenburg-Vorpommern gibt Kommunen neue Orientierung bei Ferien- und Zweitwohnungen: Das Innenministerium MV hat eine neue Handreichung zur Regulierung von Ferien- und Zweitwohnungen veröffentlicht. Sie erläutert den Kommunen ihre rechtlichen Möglichkeiten – von Bebauungsplänen und Zweckentfremdungssatzungen bis hin zur Zweitwohnungssteuer. Gerade für touristisch geprägte Gemeinden ist das Thema praktisch relevant. Mehr erfahren ...
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung jetzt auch in Mecklenburg-Vorpommern umgesetzt: Seit dem 1. August haben zunächst Kinder der ersten Klasse einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Mecklenburg-Vorpommern setzt diesen über die Horte um; der Anspruch wird in den kommenden Schuljahren schrittweise auf weitere Jahrgangsstufen ausgeweitet. Mehr erfahren ...
Lateinisches Rechtswörterbuch
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