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§ 1678 BGB

  • Weitergeleitet von „1678 Abs. 2 BGB“
  • juristi.Redaktion
  • 29. November 2020 um 21:59
  • 1. April 2023 um 20:30
  • 723 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach
  • Folgen der tatsächlichen Verhinderung oder des Ruhens für den anderen Elternteil

    (1) Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, oder ruht seine elterliche Sorge, so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein aus; dies gilt nicht, wenn die elterliche Sorge dem Elternteil nach § 1626a Abs. 3 BGB oder § 1671 BGB allein zustand.

    (2) Ruht die elterliche Sorge des Elternteils, dem sie gemäß § 1626a Abs. 3 BGB oder § 1671 BGB allein zustand, und besteht keine Aussicht, dass der Grund des Ruhens wegfallen werde, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

    • Zivilrecht
    • Familienrecht
    • Folgen
    • elterliche Sorge
    • § 1678 BGB
    • tatsächliche Verhinderung
    • des Ruhens
    • anderer Elternteil
    • Elternteil

(1) Wenn ein Elternteil wirklich nicht in der Lage ist, sich um die elterliche Sorge zu kümmern oder diese gerade ruht, übernimmt der andere Elternteil die elterliche Sorge allein. Das gilt allerdings nicht, wenn die elterliche Sorge laut § 1626a Abs. 3 BGB oder § 1671 BGB nur einem Elternteil zusteht.

(2) Wenn die elterliche Sorge von dem Elternteil ruht, dem sie laut § 1626a Abs. 3 BGB oder § 1671 BGB alleine zusteht, und es keine Aussicht gibt, dass sich das ändert, dann muss das Familiengericht die elterliche Sorge an den anderen Elternteil übertragen, solange das nicht dem Wohl des Kindes schadet.

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  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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