Sorgerecht

  • Meint elterliche Sorge

    Das Sorgerecht beschreibt die elterliche Sorge. Es umfasst die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen, also die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).


    Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Dazu gehören auch smarte Regeln.


    Überlassen Eltern ihrem minderjährigen Kind ein digitales 'smartes' Gerät (z.B. Smartphone, Tablet oder Laptop) zur dauernden eigenen Nutzung, so stehen sie in der Pflicht, die Nutzung des Gerätes durch das Kind bis zu dessen Volljährigkeit ordentlich zu begleiten und zu beaufsichtigen. Verfügen die Eltern selbst bislang nicht über hinreichende Kenntnisse von 'smarter' Technik und über die Welt der digitalen Medien, so haben sie sich die erforderlichen Kenntnisse unmittelbar und kontinuierlich anzueignen, um ihre Pflicht zur Begleitung und Aufsicht durchgehend ordentlich erfüllen zu können. Nutzen Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren den Messenger-Dienst "WhatsApp", trifft die Eltern die Pflicht, ihr Kind auch im Hinblick auf diese Gefahr bei der Nutzung des Messenger-Dienstes aufzuklären und die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Sinne ihres Kindes zu treffen.

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