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Das Familienverfahrensgesetz (FamFG) regelt Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit. (z.B. Vaterschaft, Unterhalt, Sorgerecht, Adoption)
Das FamFG ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
1 FamFG
- Regelt, wie familiengerichtliche Verfahren ablaufen (also die „Spielregeln“ vor dem Familiengericht).
- Zuständig für viele nicht-strafrechtliche Verfahren, z. B.:
- Scheidung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Adoption
- Betreuung und Vormundschaft
- Gewaltschutzverfahren
- Bestimmt, wie man Anträge stellt, wie das Gericht ermittelt und welche Rechte und Pflichten die Beteiligten haben.
- Schreibt vor, dass das Gericht besonders schnell, schonend und am Kindeswohl orientiert arbeiten muss.
- Regelt die Anhörung von Kindern in Verfahren, die sie betreffen.
- Enthält Regeln zu Zwangsmaßnahmen, z. B. Ordnungsgelder, wenn jemand nicht kooperiert.
- Legt fest, wann ein Anwalt erforderlich ist (z. B. bei Scheidung).
- Umfasst auch Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, z. B.:
- Betreuungsrecht
- Grundbuchsachen
- Nachlasssachen (Erbscheine)