Zivilrecht - gewerblicher Rechtsschutz - Wettbewerbsrecht Ein psychologischer Kaufzwang liegt vor, wenn die Umworbenen durch die Werbung in eine Zwangslage gerieten, in der sie es als unanständig oder peinlich empfanden, nichts zu kaufen. Es wird eine moralische Pflicht vorgetäuscht, zu kaufen.