Wer wissentlich einem anderen, der auf Grund behördlicher Anordnung oder ohne seine Einwilligung zu einer Entziehungskur in einer Anstalt untergebracht ist, ohne Erlaubnis des Anstaltsleiters oder seines Beauftragten alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel verschafft oder überlässt oder ihn zum Genuss solcher Mittel verleitet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Gefährdung einer Entziehungskur
Wenn jemand absichtlich einem anderen, der wegen einer behördlichen Anordnung oder gegen seinen Willen in einer Entziehungskur in einer Einrichtung ist, ohne Erlaubnis des Leiters oder seines Vertreters Alkohol oder andere Drogen gibt, oder ihn dazu bringt, solche Sachen zu konsumieren, kann das mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder einer Geldstrafe bestraft werden.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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