Verdächtigung ist jedes Tätigwerden, durch das ein Verdacht auf eine bestimmte andere Person gelenkt oder ein bereits bestehender Verdacht verstärkt wird. (BGHSt 14, 240, 246) Falsch ist die Verdächtigung, wenn sie objektiv unwahr ist, also zumindest in einem wesentlichen Punkt nicht der Wirklichkeit entspricht. (BGHSt 35, 50) Der BGH ist der Auffassung, dass es genügt, wenn der andere die rechtswidrige Tat möglcherweise begangen hat. Die Meinung ist aber sehr umstritten.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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