Vorliegen konkreter Anhaltspunkte bei denen nach
kriminalistischer Erfahrungen eine Flucht als naheliegend erscheinen lässt. Indizien sind: auffälliger Wohnungswechsel und Arbeitsplatzwechsel, Verwendung falscher Papiere, frühere Flucht, Besitz größerer Mengen von Bargeld.
Die Fluchtgefahr ist ein Haftgrund der Untersuchungshaft.