Die kausale Handlungslehre ist ein Grundbegriff des klassischen Verbrechensbegriffes. Die Handlung wird als gewillkürtes Körperverhalten angesehen. Der Handlung liegt ein vom eigenen Willen gesteuerte Bewegung zugrunde, für die der Täter verantwortlich ist. Entscheidend bei der wertenden Betrachtung des Rechtsanwenders ist allein das naturalistische Verhältnis zwischen Ursache und Wirkung. Der soziale Sinn der Handlung ist unbedeutend. Hieran setzt die Kritik der finalen Handlungslehre an, die eine Handlung nur nach wertender Betrachtung kausal für den Erfolg sieht.