Die objektive Theorie geht davon aus, dass der Versuch einer Straftat weniger strafwürdig ist, als die Vollendung dieser. Bei den Anhängern des konsequent erfolgsstrafrechtlichen Denkens geht man sogar soweit, dass eine Strafbarkeit überhaupt nicht vorliegt beim Versuch, da hier der objektiv tatbestandliche Erfolg ganz oder teilweise ausbleibt. Die gegensetzliche Position wird von der subjektiven Theorie eingenommen.
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Kurz informiert - News
EU beschließt größte Zollreform seit Jahrzehnten: Der Rat der EU hat am 3. September grünes Licht für eine umfassende Reform des europäischen Zollsystems gegeben. Vorgesehen sind eine neue EU-Zollbehörde, eine zentrale Zolldatenplattform und neue Regeln für den Onlinehandel. Nicht-EU-Plattformen sollen beim Verkauf in die EU künftig selbst stärker für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich sein. Mehr erfahren ...
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