Die Datenverarbeitung zur Erfüllung einer vertraglichen Pflicht ist eine der sechs Rechtsgrundlage nach Art. 6 Abs. 1 DSGVO.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten einer betroffenen Person ist zur Erfüllung der vertraglichen Hauptleistungen oder Nebenleistungen erforderlich.
Dies kann sich beispielsweise aus einer Bestellung von Waren im Onlineshop ergeben. Der Shop nutzt die Adressdaten zur Versendung an den betroffenen Besteller.
Verarbeitet dürfen auch persönliche Daten zur Erbringung vorvertraglicher Maßnahmen, wenn der Betroffene auf den Verantwortlichen zukommt.
E-Learning Datenschutz
- Datenschutz praktische Lektion
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