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§ 434 FamFG

  • sophme
  • 7. November 2026 um 21:49
  • 14 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Antrag; Inhalt des Aufgebots

    (1) Das Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.

    (2) Ist der Antrag zulässig, so hat das Gericht das Aufgebot zu erlassen. In das Aufgebot ist insbesondere aufzunehmen:

    1. die Bezeichnung des Antragstellers;
    2. die Aufforderung, die Ansprüche und Rechte bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bei dem Gericht anzumelden (Anmeldezeitpunkt);
    3. die Bezeichnung der Rechtsnachteile, die eintreten, wenn die Anmeldung unterbleibt.
    • Antrag
    • Inhalt
    • Aufgebot
    • Familienverfahrensgesetz
    • Aufgebotssachen
    • § 434 FamFG
    • Aufgebotsinhalt

Antrag; Inhalt des Aufgebots

(1) Ein Aufgebotsverfahren wird nur auf Antrag eingeleitet.

Das bedeutet, dass das Gericht ein solches Verfahren nicht von sich aus beginnt. Eine berechtigte Person muss zunächst einen entsprechenden Antrag stellen.

(2) Ist der Antrag zulässig, muss das Gericht das Aufgebot erlassen.

Das Aufgebot ist eine öffentliche Aufforderung, bestimmte Ansprüche oder Rechte innerhalb einer festgelegten Frist beim Gericht anzumelden.

Es muss insbesondere folgende Angaben enthalten:

  • Antragsteller: Wer das Aufgebotsverfahren beantragt hat.
  • Anmeldezeitpunkt: Bis zu welchem Zeitpunkt Ansprüche oder Rechte beim Gericht angemeldet werden müssen.
  • Rechtsnachteile: Welche rechtlichen Folgen eintreten, wenn jemand seine Ansprüche oder Rechte nicht anmeldet.

Damit sollen mögliche Rechtsinhaber erkennen können, bis wann sie tätig werden müssen und welche Folgen eine unterlassene Anmeldung hat.

__________________

Praxis-Beispiel: Ein Grundstückseigentümer beantragt ein Aufgebotsverfahren, weil ein Grundschuldbrief verloren gegangen ist und für kraftlos erklärt werden soll. Das Gericht prüft den Antrag und erlässt bei dessen Zulässigkeit ein Aufgebot. Darin wird öffentlich bekannt gemacht, wer den Antrag gestellt hat, bis wann mögliche Berechtigte ihre Rechte anmelden müssen und welche rechtlichen Nachteile entstehen können, wenn eine Anmeldung unterbleibt.

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