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§ 433 FamFG

  • sophme
  • 16. August 2026 um 18:30
  • 77 mal gelesen
  • juristi.kon Fachbegriff
  • einfach erklärt
  • Aufgebotssachen

    Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt.

    • Aufgebot
    • Familienverfahrensgesetz
    • Aufgebotssachen
    • § 433 FamFG

Aufgebotssachen

Aufgebotssachen sind besondere gerichtliche Verfahren, in denen das Gericht öffentlich dazu auffordert, bestimmte Ansprüche oder Rechte innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden.

Wer sein Recht trotz dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, muss mit einem Rechtsnachteil rechnen. Je nach gesetzlicher Regelung kann dies beispielsweise dazu führen, dass das Recht ausgeschlossen oder gegenüber bestimmten Personen nicht mehr geltend gemacht werden kann.

Ein Aufgebotsverfahren ist allerdings nicht beliebig möglich. Es darf nur durchgeführt werden, wenn ein Gesetz für den jeweiligen Fall ausdrücklich ein solches Verfahren vorsieht.

________________________

Praxis-Beispiel: Ein Grundstückseigentümer möchte einen alten, nicht mehr auffindbaren Grundschuldbrief für kraftlos erklären lassen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, führt das Gericht ein Aufgebotsverfahren durch und fordert den unbekannten Inhaber öffentlich auf, seine Rechte innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung, kann nach Abschluss des Verfahrens der gesetzlich vorgesehene Rechtsnachteil eintreten.

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juristi.kon

Kurz informiert - News

  • Bundesregierung plant strengeren Jugendschutz in sozialen Netzwerken: Die Bundesregierung hat am 14. Oktober Eckpunkte für einen besseren Kinder- und Jugendmedienschutz beschlossen. Für Kinder unter 13 Jahren soll die Nutzung sozialer Netzwerke grundsätzlich untersagt werden. Für Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren sind abgestufte Beschränkungen vorgesehen. Auch die Altersverifikation und der Schutz vor Gefahren durch KI sollen verbessert werden. Mehr erfahren ...
  • Produkthaftung wird auf Software und KI ausgeweitet: Der Bundestag hat am 9. Oktober einer Modernisierung des Produkthaftungsrechts zugestimmt. Künftig sollen auch Software und Künstliche Intelligenz ausdrücklich unter die Produkthaftung fallen. Zudem werden die Verantwortlichkeiten entlang internationaler Lieferketten erweitert und die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen erleichtert. Mehr erfahren ...
  • Mehr Schutz für Opfer häuslicher Gewalt: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der Betroffene häuslicher Gewalt besser schützen soll. Geplant sind Änderungen bei familiengerichtlichen Verfahren, darunter neue Zuständigkeitsregeln zum Schutz vertraulicher Aufenthaltsorte und eine engere Zusammenarbeit der beteiligten Fachkräfte. Mehr erfahren ...
  • Digitales Führungszeugnis seit Oktober verfügbar: Seit Oktober können Bürgerinnen und Bürger ein Führungszeugnis bei der Onlinebeantragung auch in digitaler Form erhalten. Das Dokument wird über ein sicheres Verfahren an das persönliche BundID-Konto übermittelt. Damit sollen Verwaltungswege vereinfacht und Bearbeitungszeiten verkürzt werden. Mehr erfahren ...
  • EU verschärft Vorschriften für bestimmte PFAS-Chemikalien: Seit dem 10. Oktober gelten in der EU neue Beschränkungen für die Verwendung der PFAS-Untergruppe PFHxA. Betroffen sind unter anderem bestimmte Textilien, Lebensmittelverpackungen und Kosmetikprodukte. Die Regelungen sollen Verbraucher und Umwelt besser vor langlebigen Schadstoffen schützen. Mehr erfahren ...

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