Aufgebotssachen sind Verfahren, in denen das Gericht öffentlich zur Anmeldung von Ansprüchen oder Rechten auffordert, mit der Wirkung, dass die Unterlassung der Anmeldung einen Rechtsnachteil zur Folge hat; sie finden nur in den durch Gesetz bestimmten Fällen statt.
Aufgebotssachen
Aufgebotssachen sind besondere gerichtliche Verfahren, in denen das Gericht öffentlich dazu auffordert, bestimmte Ansprüche oder Rechte innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden.
Wer sein Recht trotz dieser Aufforderung nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, muss mit einem Rechtsnachteil rechnen. Je nach gesetzlicher Regelung kann dies beispielsweise dazu führen, dass das Recht ausgeschlossen oder gegenüber bestimmten Personen nicht mehr geltend gemacht werden kann.
Ein Aufgebotsverfahren ist allerdings nicht beliebig möglich. Es darf nur durchgeführt werden, wenn ein Gesetz für den jeweiligen Fall ausdrücklich ein solches Verfahren vorsieht.
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Praxis-Beispiel: Ein Grundstückseigentümer möchte einen alten, nicht mehr auffindbaren Grundschuldbrief für kraftlos erklären lassen. Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, führt das Gericht ein Aufgebotsverfahren durch und fordert den unbekannten Inhaber öffentlich auf, seine Rechte innerhalb einer bestimmten Frist anzumelden. Erfolgt keine Anmeldung, kann nach Abschluss des Verfahrens der gesetzlich vorgesehene Rechtsnachteil eintreten.
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