Beim Patentgericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet, die mit der erforderlichen Anzahl von Urkundsbeamten besetzt wird. Die Einrichtung der Geschäftsstelle bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
Geschäftsstelle
Beim Bundespatentgericht wird eine Geschäftsstelle eingerichtet. Diese wird mit einer ausreichenden Anzahl von Urkundsbeamten besetzt, um die anfallenden gerichtlichen Verwaltungs- und Verfahrensaufgaben zu erledigen. Über die Einrichtung und Organisation der Geschäftsstelle entscheidet der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Praxis-Beispiel: Ein Unternehmen legt beim Bundespatentgericht Beschwerde gegen die Zurückweisung seiner Patentanmeldung ein. Die Geschäftsstelle übernimmt die verwaltungsmäßige Bearbeitung des Verfahrens, führt die Gerichtsakten und sorgt dafür, dass gerichtliche Schriftstücke ordnungsgemäß erfasst und weitergeleitet werden. Die hierfür erforderlichen Urkundsbeamten werden entsprechend dem Arbeitsaufkommen des Gerichts eingesetzt.
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